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Zur schmerzarmen Behandlung bieten sich in Abstufung diese Verfahren an:
Die Entscheidung zu der einen oder anderen Methode erfolgt in Abhängigkeit vom Unfang und Dauer der Maßnahme sowie der persönlichen Disposition des Patienten und dessen Wünsche. Während die Oberflächenanästhesie (1) nur für kleine und oberflächliche Haut- und Schleimhauteingriffe eingesetzt werden kann, Während Oberflächenanästhesie, Lokalanästhesie und orale Analgosedation in der Praxis durchgeführt werden, erfolgt die intravenöse Analgosedation und die Intubationsnarkose im Operationstrakt durch ein erfahrenes und spezialisiertes Team von Narkoseärzten. Die Aufklärung der damit verbundenen Risiken wird i.d.R. durch den Narkosearzt in einem Vorgespräches am Tag vor der Operation erfolgen. Im Falle der Durchführung einer Analgosedierung oder Vollnarkose durch einen Facharzt für Anästhesie bedarf es für gesetzlich Versicherte einer zusätzlichen Überweisung Ihres Hausarztes für den Anästhesisten. Bei Patienten mit übertriebenen Angstreaktionen (Phobien) bedarf es zur Durchführung eines Eingriffes in Narkose, der im Normalfall auch in örtlicher Betäubung durchgeführt werden könnte, zur Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse meist eines zusätzlichen psychologischen bzw. psychiatrischen Gutachtens. |