Eine "direkte", d. h. eine sofortige oder zumindest baldige Implantation (= "verzögerte Sofortimplantation") kann bei unfallbedingtem Zahnverlust oder medizinisch nicht erhaltungsfähigen Zähnen
indiziert sein.

Das verhindert den Knochenabbau des zahntragenden Teiles der Kiefer, der nach Zahnverlust kontinuierlich fortschreitet, und erlaubt eine baldmögliche funktionelle und ästhetische Rehabilitation.
Die Bedingungen an eine Implantation sind prinzipiell dieselben wie bei Spätimplantationen. Aufgrund des Zahnverlustes muß jedoch besonderes Augenmerk auf die aktuellen Gegebenheiten gerichtet werden. Konkret: bei unfallbedingtem Zahnverlust sind die dünnen Knochenwände oft mitbeschädigt und Erlauben keine direkte Implantation; nach Zahnentfernung wegen nicht Erhaltungsfähigkeit lag oft eine Zahnbettentzündung vor, die, solange die Entzündung noch nicht ausgeheilt ist, das Einheilen des Implantates gefährdet. Das bedeutet, daß wir der verzögerten Sofortimplantation nach wenigen Wochen aus medizinischen Gründen in der Regel den Vorzug geben. Ihnen verschafft dieses Vorgehen ein wenig Zeit, sich mit dem Zahnverlust abzufinden und auch in Ruhe die Entscheidung für ein Implantat mit den damit verbundenen Kosten treffen zu können. |